Liebe Viertklässler,
liebe Eltern,
herzlich willkommen auf diesem Teil unserer Homepage! Hier ist jeder richtig, der sich über den Wechsel von der Grundschule auf eine weiterführende Schule informieren möchte. Wichtige Termine und Abläufe für unsere nächsten fünften Klassen werden hier zusammengefasst.
Aber auch weitere Teile unserer Homepage werden für euch und Sie interessant sein. Dazu zählen bestimmt die Informationen zur Orientierungsstufe, aber auch zum Nachmittagsangebot, zu den einzelnen Fächern oder zum Fördern und Fordern.
Wir werden diesen Teil bis zu den Anmeldungen immer wieder ergänzen und überarbeiten. Es lohnt sich also, hier häufiger vorbeizuschauen.
Ich wünsche viel Spaß beim Stöbern und freue mich darauf, euch und Sie beim Infoabend und beim Schulbesuchstag persönlich kennenzulernen.
Besonders gespannt bin ich darauf, welche Fragen und Anregungen ihr und Sie mitbringen werdet.
Herzliche Grüße,
Thorsten Böhm
Ansprechpartner
Orientierungsstufenleitung
Thorsten Böhm
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Antrag auf Aufnahme Klasse 5
Die Informationsveranstaltungen für die Anmeldungen zum Schuljahr 2024/2025 finden an folgenden Tagen statt:
- Informationsabend für Eltern neuer Fünftklässler
Donnerstag, 8. Februar 2024, 19:00 Uhr im Festsaal am Falkenberg - Schulbesuchstag
Samstag, 10. Februar 2024, 10:30 - 13:00 Uhr
An diesem Tag kann unsere Schule besichtigt und mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften ausführlich gesprochen werden.
Termine für Beratungsgespräche können Sie ab dem 12.01.2024 unter folgender E-Mail erhalten:
Die Beratungsgespräche finden in der Schule statt.
Offizieller Anmeldezeitraum
Der offizielle Anmeldezeitraum reicht von Montag, 19. Februar 2024, bis Mittwoch, 28. Februar 2024.
Persönliche Anmeldung
Die persönliche Anmeldung für die neuen 5. Klassen ist an folgenden Tagen möglich:
- Montag, 19.02.2024, 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Dienstag, 20.02.2024, 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch, 21.02.2024, 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag, 22.02.2024, 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag, 23.02.2024, 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Montag, 26.02.2024, 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Dienstag, 27.02.2024, 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch, 28.02.2024, 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine für die Anmeldung werden ab dem 12.01.2024 vergeben.
Wie bekomme ich einen Termin zur Anmeldung?
- Terminanfragen werden vom Sekretariat ab dem 12.01.2024 entgegengenommen.
- Schicken Sie der Schule eine E-Mail mit Ihren Terminwünschen und einer Telefonnummer für Rückfragen. Geben Sie bitte Alternativen an, wie z. B. „Donnerstagnachmittag“, „vormittags an den Wochentagen Montag und Freitag“, „ab 16:00 Uhr“, „am Dienstag, 20.02.2024“. Verwenden Sie hierfür bitte die folgende E-Mail-Adresse:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Sie erhalten dann per E-Mail eine Antwort mit dem konkreten Termin. Gegebenenfalls werden Sie für Rückfragen angerufen.
Was ist am Termin zu beachten?
- Zur Anmeldung sind folgende Dokumente mitzubringen:
- Anmeldeschein (Hinweis: Der Anmeldeschein wird von der Grundschule ausgestellt)
- Schulübergangsempfehlung (Hinweis: Der Anmeldeschein enthält meistens auch die Schulübergangsempfehlung)
- Halbjahreszeugnis des 4. Jahrgangs
- Lernpläne der Grundschule, Unterlagen über LRS
- Lichtbild (Passbild) mit Namen auf der Rückseite
- Geburtsurkunde (Original zur Vorlage)
- Sorgerechtsbescheinigung(en)
- Vorlage des Impfausweises oder einer ärztlichen Bescheinigung zum Masernschutz (Wer wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, legt eine ärztliche Bescheinigung hierzu vor.)
- Bitte bringen Sie zudem den Antrag auf Aufnahme (unser schulinternes Aufnahmeformular) bereits ausgefüllt zur Anmeldung mit. Es kann hier im Downloadbereich heruntergeladen werden. (Hinweis: Der Antrag auf Aufnahme ist nur mit allen sechs Seiten vollständig. Beachten Sie daher die Abgabe aller Seiten.)
- Bitte halten Sie etwaige Mitschülerwünsche für den Anmeldetermin parat. Sie bekommen vor Ort die Möglichkeit, diese Wünsche anzugeben.
- Für die Anmeldung ist eine Zeitspanne von ca. 15 Minuten eingeplant.
Die Aufnahmekriterien wurden auf der Schulkonferenz am 19.12.2023 beschlossen. Die Schule gibt sie per Aushang/auf der Homepage bekannt.
- Geschwisterkinder: Aus allen vorhandenen Anmeldungen erhalten zunächst all diejenigen Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz, die bereits ein Geschwisterkind oder mehrere Geschwisterkinder an der Schule haben. Sollten die zur Verfügung stehenden Schulplätze nicht ausreichen, werden die Plätze über das Losverfahren vergeben.
- Schulische Leistungsstärke: Das Gymnasium Harksheide bietet leistungsstarken Schülerinnen und Schülern mit seinem Konzept zur Begabtenförderung ein Umfeld, in dem sie ihre Potenziale besonders gut entfalten können. Daher werden gem. § 4 Abs. 4 SAVOGym (und analog zu Punkt 2.4 des Aufnahmeerlasses (vom 21. November 2011 (NBl. MBK. Schl.-H. S. 322), geändert durch Erlass vom 15. Januar 2015 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 4)) 20 % der insgesamt zur Verfügung stehenden Plätze, d. h. 24 Plätze, vorrangig an Kinder vergeben, deren fachliche Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht, gemessen an der Leistungsbeurteilung im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4, am stärksten ausgeprägt sind.
Zur Beurteilung der schulischen Leistungsstärke werden die Fachnoten oder im Falle von Berichtszeugnissen die ersatzweise gebildeten Noten (s.u.) für die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht addiert. Die schulische Leistungsstärke wird als umso stärker ausgeprägt angenommen, je niedriger der so ermittelte Wert ist.
Sollten an einer Stelle dieses Verfahrens mehr Kinder die gleiche schulische Leistungsstärke haben als Restplätze zur Verfügung stehen, dann entscheidet zwischen ihnen das Los.
Um die Vergleichbarkeit von Noten- und Berichtszeugnissen bei der schulischen Leistungsstärke herzustellen, kommt das folgende Verfahren zur Anwendung:
- Bei Notenzeugnissen werden die Fachnoten verwendet. Das gilt auch, wenn das Notenzeugnis gem. § 6 (3) GrVO um ein fachbezogenes Kompetenzraster ergänzt wurde.
- Liegt ein Berichtszeugnis gem. § 3 (3) ZVO und § 6 (3) GrVO als fachbezogenes Kompetenzraster mit einer fünfstufigen Skala vor, so wird für jedes Fach eine Note gebildet, indem der höchsten Kategorie der Wert 1, der zweithöchsten Kategorie der Wert 2, der dritthöchsten Kategorie der Wert 3, der vierthöchsten Kategorie der Wert 4 und der untersten Kategorie der Wert 5 zugewiesen wird. Es wird sodann der Durchschnittswert aller Kategorien eines Faches gebildet und mathematisch gerundet.
- Liegt ein Berichtszeugnis gem. § 3 (3) ZVO und § 6 (3) GrVO als fachbezogenes Kompetenzraster mit einer vierstufigen Skala vor, so wird für jedes Fach eine Note gebildet, indem der höchsten Kategorie der Wert 1, der zweithöchsten Kategorie der Wert 2,25, der dritthöchsten Kategorie der Wert 3,5 und der untersten Kategorie der Wert 5 zugewiesen wird. Es wird sodann der Durchschnittswert aller Kategorien eines Faches gebildet und mathematisch gerundet.
- Liegt ein Berichtszeugnis gem. § 3 (3) ZVO und § 6 (3) GrVO in freier Form oder in einer anderen tabellarischen Form als in b) oder c) vor, so bildet die Schulleitung aus den Beschreibungen für jedes Fach eine Note, indem sie die beschriebenen Kompetenzen des Kindes in Relation zu den Fachanforderungen setzt.
[Buchst. a) und b) sind angepasst an die Zeugnisse, die im Einzugsgebiet dieses Gymnasiums von den Grundschulen in der 4. Jahrgangsstufe erteilt werden. Buchst. c) und d) wurden aufgenommen, weil sie theoretisch vorkommen könnten.]
- Losverfahren: Die danach noch frei gebliebenen Plätze werden über das Losverfahren vergeben.