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Schulordnung

Aktuelle Schulordnung

Beschluss der Schulkonferenz am 19.05.2026

1. Präambel
  • Unsere Schule ist ein Ort, an dem Menschen sich begegnen, lernen und arbeiten. Das Ziel der Schulordnung ist es, das Zusammenleben in unserer Schule zu fördern und sinnvoll zu gestalten.

  • Wir sind als Schulgemeinschaft aufgefordert zu gegenseitiger Rücksichtnahme, Respekt,Toleranz und fairem Verhalten.

  • Wir erwarten voneinander Höflichkeit, Wertschätzung und Ehrlichkeit. Dies schließt gegenseitiges Zuhören und Kritikfähigkeit mit ein.

  • Wir übernehmen Verantwortung und zeigen uns einander gegenüber verlässlich.

  • Bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten verzichten wir auf jede Form von Gewalt.

  • Unser Handeln soll bestimmt sein von ökologischem Verantwortungsbewusstsein.

  • Wir gehen sorgsam mit dem Eigentum anderer und den schulischen Einrichtungen um.
2. Allgemeines Verhalten (in der Schule und auf dem Schulgelände)
  • Wir verhalten uns so, dass niemand gefährdet wird.

  • Jeder von uns trägt zur Sauberkeit der Räume und des Geländes bei.

  • Wir sind pünktlich.

  • Wir tragen eine für die Mehrheit der Schulgemeinschaft als angemessen angesehene Kleidung.

  • Radfahren ist zwischen 7.25 Uhr und 7.45 Uhr und in den Pausen einschließlich der Mittagspause auf dem Schulgelände untersagt (Tor an der Tarpenbek, Langenharmer Weg, Ende des Parkplatzes an der Ballsporthalle). Zu den übrigen Zeiten ist das Radfahren nur unter größter Rücksichtnahme gestattet.

  • Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen in Freistunden und Pausen das Schulgelände grundsätzlich nur mit dem Auftrag einer Lehrkraft verlassen. Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten
    verlassen. Die Einverständniserklärung ist der Schule vorzulegen. Das Einverständnis wird in einem Schülerausweis dokumentiert, der mitgeführt werden muss.

  • Warme Speisen werden im Schulgebäude nur in dafür vorgesehenen Räumen verzehrt.

  • Rauchen und Alkohol sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Das Mitführen von Waffen ist untersagt.

  • In der Schule und auf dem Schulgelände ist für alle Schülerinnen und Schüler der Betrieb von privaten digitalen Endgeräten (z.B. Smartphones, Smartwatches, Laptops, Tablets) untersagt.

Ausnahmen werden durch Schulkonferenzbeschlüsse zu folgenden Themen geregelt:
• 1:1-Ausstattung mit digitalen Endgeräten ab Jahrgangsstufe 10; Hinweis: Schulkonferenzbeschluss vom 30.03.2021
• Nutzungsvereinbarung für das Schul-WLAN MobyEdu und für die elektronischen Schul-Endgeräte (iPads); Hinweis: Aktualisierung des Beschlusses auf Schulkonferenz vom 12.11.2024

Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler gegen diese Regel, wird als pädagogische Maßnahme mindestens eine mündliche Missbilligung ausgesprochen. Im Wiederholungsfall oder bei schweren Verstößen wird eine Progression der Maßnahmen nach SchulG §25 gewährleistet.

Studien zeigen, dass eine Präsenz der genannten digitalen Endgeräte im Schulalltag Lernerfolge Schultages räumlich von den privaten digitalen Endgeräten trennen. Dafür stellt die Schule in jedem Unterrichtsraum abschließbare Schränke („Handytresor“ mit Transponder-Schließfunktion) zur sicheren Aufbewahrung dieser Geräte bereit.

Die privaten digitalen Endgeräte können zu Beginn des ersten Unterrichts im Klassenraum dort verwahrt und nach Abschluss des letzten Unterrichts im Klassenverband wieder entnommen werden.

Beginnt der Schultag in einem Fachraum, besteht ebenfalls die Möglichkeit, das private digitale
Endgerät in die dortigen Steckfächer („Setzkästen“) oder Kisten/Boxen einzulegen. Eine detailliere Matrix zu den unterschiedlichen Raumkonstellationen in den unterschiedlichen Blöcken befindet sich im Anhang.

Sollte kein Steckfach in einem Unterrichtsraum vorhanden sein, besteht die Möglichkeit, das
private digitale Endgerät bei einem Verlassen des Unterrichtsraumes während der Unterrichtszeit
(z.B. Toilettengänge, Arbeiten an den Lerninseln auf dem Flur) bei der Lehrkraft zu hinterlegen oder es ausgeschaltet und sicher in einer Tasche abseits vom Körper zu verwahren.

Ausnahme:

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können eigenverantwortlich entscheiden, ihr privates
digitales Endgerät in jeder Unterrichtsstunde in den Steckfächern eines Unterrichtsraumes aufzubewahren, alternativ auch ausgeschaltet und sicher in einer Tasche abseits vom Körper zu
verwahren.

Die Nutzung privater digitaler Endgeräte ist für Schülerinnen und Schüler ab der Oberstufe
unter folgenden Konditionen gestattet:

- Das private digitale Endgerät darf nur in den Kursräumen der Oberstufe angeschaltet
werden.

- Das private digitale Endgerät darf nur lautlos und ohne Ton benutzt werden.

- Jegliches Aufnehmen von Bildmaterial und Tonmaterial mit dem privaten digitalen Endgerät
ist untersagt.

- Das private digitale Endgerät darf nur während unterrichtsfreien Zeiten verwendet werden. Unter unterrichtsfreie Zeiten in der Schule fallen folgende Zeiten: die offiziellen Pausenzeiten der Schule, Freistunden ohne vorhandene Lehrkraft sowie Stunden mit Arbeitsauftrag.

Weitere Ausnahmen bedürfen eines Schulkonferenzbeschlusses.

  • Dringende Telefonate können – nach Rücksprache und Zustimmung einer Lehrkraft oder über das Schulsekretariat – geführt werden.

  • Alle Klassen legen zu Beginn des Schuljahres mindestens einen Ordnungsdienst, einen
    Mülldienst und einen Schlüsseldienst fest.

  • Die Lehrkräfte führen die Aufsicht über alle Schülerinnen und Schüler. Den Anordnungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.

  • Oberstufenschülerinnen und -schüler haben das Recht, von den Lehrkräften sowie
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule gesiezt zu werden.
4. Vor dem ersten Unterricht
  • Die Schülerinnen und Schüler betreten die Schule nicht vor 7.25 Uhr. Bei späterem Beginn gelten die Pausenregelungen. Schülerinnen und Schüler, die zur 1. Stunde kommen, dürfen sich zwischen 7.25 Uhr und 7.35 Uhr aber nur in der Pausenhalle aufhalten.
5. Unterricht
  • „Draußenjacken“ werden an den Garderoben vor den Klassenräumen aufgehängt.

  • Mützen, Käppis, Caps usw. werden abgesetzt.

  • Wir beginnen den Unterricht mit einem vorbereiteten Arbeitsplatz.

  • Das Essen während des Unterrichts ist grundsätzlich untersagt. Trinken ist grundsätzlich gestattet, wobei die Getränkebehältnisse im Ranzen verbleiben müssen. Für Fachräume gelten Sonderregelungen.

  • Das Arbeiten außerhalb des Klassenraumes ist für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur mit dem entsprechenden „Gangticket“ zulässig.

  • Ist ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse erschienen, meldet dies die Klassensprecherin, der Klassensprecher oder eine andere Schülerin oder Schüler aus der Klasse bzw. dem Kurs im Planungsbüro, Lehrerzimmer oder Sekretariat.

  • Am Ende des Unterrichts wird der Arbeitsplatz freigeräumt, wenn im nächsten Block der Unterricht nicht im Klassenraum stattfindet.
6. Pausen
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 verlassen während der Pausen ihre Unterrichtsräume. Ab der Oberstufe dürfen Schülerinnen und Schüler sich in den
    Oberstufenkursräumen, Oberstufenaufenthaltsräumen und im Festsaalfoyer aufhalten. Die Türen der Räume müssen grundsätzlich geöffnet bleiben, sofern Schülerinnen und Schüler sich darin aufhalten.

  • Das gesamte Erdgeschoss mit Ausnahme des Festsaalfoyers und der Innenhof stehen allen Klassen zur ruhigen Pausengestaltung zur Verfügung. Ab Klasse 7 darf von allen Klassen auch der Sportplatz genutzt werden.

  • Die Flure vor den 5. bis 7. Klassen dürfen von Schülerinnen und Schülern während der Pausen nicht betreten werden.

  • Die Klassenräume werden von den Lehrkräften nach Unterrichtsende geschlossen.

  • Nach dem Unterricht in den Fachräumen dürfen Arbeitsmittel nur unmittelbar nach dem Klingelzeichen am Ende einer Schulstunde in den Klassenraum zurückgebracht werden. Die Klasse wird im Anschluss geschlossen.

  • Lehrkräfte sind in den Pausen für Schülerinnen und Schüler entweder in den Aufsichtsbereichen oder vor dem Lehrerzimmer zu sprechen, letzteres allerdings nur in der zweiten großen Pause oder nach Absprache.
7. Nach dem Unterricht
  • Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde in einem Raum stellen alle Schülerinnen und Schüler die Stühle auf die Tische. Die Fenster werden geschlossen und die Dienste werden wahrgenommen.
8. Abwesenheit vom Unterricht
  • Die Abwesenheit vom Unterricht muss bis 7.30 Uhr auf den festgelegten Kommunikationswegen (Hinweis: elektronisches Klassenbuch ab Schuljahr 2022/23) mitgeteilt werden. Ist eine Schülerin oder ein Schüler an einer meldepflichtigen Krankheit (z. B. Masern, Scharlach usw.) erkrankt, muss dies sofort der Schule mitgeteilt werden.

Downloads

Ansprechpartnerin

  • Dr. Kristin Vorwerck
    (Schulleitung)
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