Schulordnung
Aktuelle Schulordnung
Beschluss der Schulkonferenz am 25.03.2025
1. Präambel
- Unsere Schule ist ein Ort, an dem Menschen sich begegnen, lernen und arbeiten. Das Ziel der Schulordnung ist es, das Zusammenleben in unserer Schule zu fördern und sinnvoll zu gestalten.
- Wir sind als Schulgemeinschaft aufgefordert zu gegenseitiger Rücksichtnahme, Respekt,Toleranz und fairem Verhalten.
- Wir erwarten voneinander Höflichkeit, Wertschätzung und Ehrlichkeit. Dies schließt gegenseitiges Zuhören und Kritikfähigkeit mit ein.
- Wir übernehmen Verantwortung und zeigen uns einander gegenüber verlässlich.
- Bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten verzichten wir auf jede Form von Gewalt.
2. Allgemeines Verhalten (in der Schule und auf dem Schulgelände)
- Wir verhalten uns so, dass niemand gefährdet wird.
- Jeder von uns trägt zur Sauberkeit der Räume und des Geländes bei.
- Wir sind pünktlich.
- Wir tragen eine für die Mehrheit der Schulgemeinschaft als angemessen angesehene Kleidung.
- Radfahren ist zwischen 7.25 Uhr und 7.45 Uhr und in den Pausen einschließlich der Mittagspause auf dem Schulgelände untersagt (Tor an der Tarpenbek, Langenharmer Weg, Ende des Parkplatzes an der Ballsporthalle). Zu den übrigen Zeiten ist das Radfahren nur unter größter Rücksichtnahme gestattet.
- Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen in Freistunden und Pausen das Schulgelände grundsätzlich nur mit dem Auftrag einer Lehrkraft verlassen. Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten
verlassen. Die Einverständniserklärung ist der Schule vorzulegen. Das Einverständnis wird in einem Schülerausweis dokumentiert, der mitgeführt werden muss.
- Warme Speisen werden im Schulgebäude nur in dafür vorgesehenen Räumen verzehrt.
- Rauchen und Alkohol sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Das Mitführen von Waffen ist untersagt.
- In der Schule und auf dem Schulgelände ist für Schülerinnen und Schüler der Betrieb von elektronischen Geräten untersagt. Mitgebrachte Geräte müssen ausgeschaltet sein und in der Tasche o. Ä. verwahrt werden. Dringende Telefonate können über das Schulsekretariat oder nach Erlaubnis einer Lehrkraft geführt werden.
- Ausnahmen werden durch Schulkonferenzbeschlüsse zu folgenden Themen geregelt:
-> 1:1-Ausstattung mit digitalen Endgeräten ab Jahrgangsstufe 10
Hinweis: Schulkonferenzbeschluss vom 30.03.2021
-> Nutzungsvereinbarung für das Schul-WLAN MobyEdu und für die elektronischenSchul-Endgeräte (iPads)
Hinweis: Aktualisierung des Beschlusses auf Schulkonferenz vom 12.11.2024
-> Ausnahmen für das Handynutzungsverbot bei Erfüllung des Medienkompetenzprogrammes
Hinweis: Schulkonferenzbeschluss vom 19.03.2019 – geändert auf Schulkonferenz am 25.03 2025
Weitere Ausnahmen bedürfen eines Schulkonferenzbeschlusses.
- Alle Klassen legen zu Beginn des Schuljahres mindestens einen Ordnungsdienst, einen
Mülldienst und einen Schlüsseldienst fest.
- Die Lehrkräfte führen die Aufsicht über alle Schülerinnen und Schüler. Den Anordnungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
4. Vor dem ersten Unterricht
- Die Schülerinnen und Schüler betreten die Schule nicht vor 7.25 Uhr. Bei späterem Beginn gelten die Pausenregelungen. Schülerinnen und Schüler, die zur 1. Stunde kommen, dürfen sich zwischen 7.25 Uhr und 7.35 Uhr aber nur in der Pausenhalle aufhalten.
5. Unterricht
- „Draußenjacken“ werden an den Garderoben vor den Klassenräumen aufgehängt.
- Mützen, Käppis, Caps usw. werden abgesetzt.
- Wir beginnen den Unterricht mit einem vorbereiteten Arbeitsplatz.
- Das Essen während des Unterrichts ist grundsätzlich untersagt. Trinken ist grundsätzlich gestattet, wobei die Getränkebehältnisse im Ranzen verbleiben müssen. Für Fachräume gelten Sonderregelungen.
- Das Arbeiten außerhalb des Klassenraumes ist für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur mit dem entsprechenden „Gangticket“ zulässig.
- Ist ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse erschienen, meldet dies die Klassensprecherin, der Klassensprecher oder eine andere Schülerin oder Schüler aus der Klasse bzw. dem Kurs im Planungsbüro, Lehrerzimmer oder Sekretariat.
- Am Ende des Unterrichts wird der Arbeitsplatz freigeräumt, wenn im nächsten Block der Unterricht nicht im Klassenraum stattfindet.
6. Pausen
- Alle Schülerinnen und Schüler dürfen sich ab Jahrgangsstufe 10 in den Klassenräumen aufhalten. Ab der Oberstufe ist das auch für Kursräume, allgemeine Oberstufenräume und Festsaalfoyer erlaubt. Die Türen der Räume müssen grundsätzlich geöffnet bleiben, sofern Schülerinnen und Schüler sich darin aufhalten.
- Das gesamte Erdgeschoss mit Ausnahme des Festsaalfoyers und der Innenhof stehen allen Klassen zur ruhigen Pausengestaltung zur Verfügung. Ab Klasse 7 darf von allen Klassen auch der Sportplatz genutzt werden.
- Die Flure vor den 5. bis 7. Klassen dürfen von Schülerinnen und Schülern während der Pausen nicht betreten werden.
- Die Klassenräume werden von den Lehrkräften nach Unterrichtsende geschlossen.
- Nach dem Unterricht in den Fachräumen dürfen Arbeitsmittel nur unmittelbar nach dem Klingelzeichen am Ende einer Schulstunde in den Klassenraum zurückgebracht werden. Die Klasse wird im Anschluss geschlossen.
- Lehrkräfte sind in den Pausen für Schülerinnen und Schüler entweder in den Aufsichtsbereichen oder vor dem Lehrerzimmer zu sprechen, letzteres allerdings nur in der zweiten großen Pause oder nach Absprache.
7. Nach dem Unterricht
- Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde in einem Raum stellen alle Schülerinnen und Schüler die Stühle auf die Tische. Die Fenster werden geschlossen und die Dienste werden wahrgenommen.
8. Abwesenheit vom Unterricht
- Die Abwesenheit vom Unterricht muss bis 7.30 Uhr auf den festgelegten Kommunikationswegen (Hinweis: elektronisches Klassenbuch ab Schuljahr 2022/23) mitgeteilt werden. Ist eine Schülerin oder ein Schüler an einer meldepflichtigen Krankheit (z. B. Masern, Scharlach usw.) erkrankt, muss dies sofort der Schule mitgeteilt werden.
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Ausnahmen für das Handynutzungsverbot
Ampelsystem beim Verstoß gegen die Schulordnung - Handynutzung